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Abmahnung - Sie waren es nicht
Die Abmahn-Industrie schießt aus vollen Rohren und es werden Fehler gemacht. Wenn sie ungerechtfertigt abgemahnt wurden, müssen Sie konkret darlegen, dass es zu einem Mißbrauch Ihres Internet-Aschlusses gekommen ist und weswegen Sie nicht dafür verantwortlich sind.
Ein WLAN-Zugang kann - auch wenn er mittels Passwort und WPA2-Verschlüsselung geschützt ist - gehackt werden. Nur müssen Sie beweisen, dass es tatsächlich dazu gekommen ist.
Dazu brauchen Sie
1. Ein Bild, dass die Einstellungen Ihres Routers zeigt:
Am besten, ein Bild von dem Tag, an dem der angebliche Download gemacht wurde.
2. Ein Logfile, dass die am Tag des Downloads geschalteten Datenverbindungen zeigt:
Um 21:57 hat sich ein Computer versucht anzumelden und ist abgewiesen worden.
Findet sich in Ihrem Logfile ein Ihnen unbekannter Computer, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie Opfer eines Hacks geworden sind.
Wichtig ist natürlich, dass Sie ein solches Logfile haben!
Sorgen Sie daher vor und lassen Sie sich von Ihrem Router täglich das Logfile schicken: Logfile
